Herzlich Willkommen auf der Homepage der Pestalozzischule, die Förderschule des Kreises Coesfeld mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Wir möchten Sie einladen, das Lernen und Leben an unseren zwei Schulstandorten in Dülmen und Coesfeld kennenzulernen.
Gemäß dem Beschluss des Schulministeriums werden ab Montag, 19.04.alle Kinder der Klassen 1-9 unserer Schule im täglichen Wechsel unterrichtet. Dazu werden die Klassen aufgeteilt.
Lediglich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 nehmen täglich und im gesamten Klassenverband am Unterricht teil.
Für alle Kinder besteht nach dem Willen der Landesregierung eine Testpflicht: die Schülerinnen und Schüler müssen sich 2 mal in der Woche in der Schule einem Selbsttest unterziehen. Die Lehrer wurden vor den Ferien gründlich instruiert, wie die Tests durchzuführen sind und können die Kinder darin anleiten. Die Tests werden in allen Schritten ausschließlich durch die Kinder selbst durchgeführt.
Wer diesen Test verweigert, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und muss das Schulgebäude sofort verlassen. Es besteht kein Anspruch auf Distanzlernen, zudem wird das Fehlen als Schulpflichtversäumnis eingestuft und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Alternativ zum Selbsttest in der Schule kann eine Bescheinigung einer amtlichen Teststelle über einen negativen Schnelltest vor dem Unterricht vorgelegt werden. Die Bescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Positiv getestete Kinder werden unverzüglich nach Hause geschickt (bzw. es werden die Eltern benachrichtigt, damit die Kinder abgeholt werden).
Es muss unverzüglich eine Überprüfung des Testergebnisses durch den Hausarzt erfolgen. Sollte der Test dann negativ sein, kann das Kind unter Vorlage des Testergebnisses wieder am Unterricht teilnehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Vorgaben streng befolgen werden. Mittlerweile erkranken auch Kinder und Jugendliche immer häufiger mit schweren Verläufen und schweren Folgeschäden. Zudem ist dieses Virus viel ansteckender und die Gefährdung für alle bei unentdeckten Infektionen ist höher. Die Tests sind deshalb die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.
Selbstverständlich gilt die Testpflicht auch für alle Erwachsenen, die in der Schule beschäftigt sind.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-6 für die zu Hause keine Möglichkeit zur Betreuung besteht wird eine Notbetreuung an den Tages des Distanzunterichts eingerichtet. Die Erziehungsberechtigten dürfen dieses Angebot nur dann beantragen, wenn alle Möglichkeiten einer Betreuung im häuslichen Umfeld ausgeschöpft wurden.
Die Praktika der Klassen 8 (ab 19.04.) können durchgeführt werden.